Sie sollten auf jeden Fall die Polizei miteinbeziehen, wenn Personen durch den Unfall verletzt wurden oder zu Schaden gekommen sind. Außerdem sollte die Polizei auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gerufen werden.
Falls es lediglich leichte Blechschäden o.ä. ist, ist es nicht nötig die Polizei zu rufen. Jedoch ist es nicht verboten.
Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig klar ist oder z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt es sich ebenfalls die Polizei zu rufen.