Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Achten Sie auf folgende wichtige Regeln nach einem Unfall

  1. Bewahren Sie Ruhe
  2. Sichern Sie die Unfallstelle ab
  3. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen ggf. den Notarzt
  4. Ggf. die Polizei rufen
  5. Notieren Sie wichtige Einzelheiten (Beteiligte, Fahrzeugdaten, Ort des Geschehens)
  6. Schiessen Sie Fotos von den Fahrzeugen und dem Unfallplatz
  7. Rufen Sie uns von Kfz-Sachverständigenbüro Basköy oder ein anderen freien Sachverständigen Ihrer Wahl an, um Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber den Unfallverursacher zu ermitteln und zu dokumentieren. Lassen Sie sich nicht auf ein Gutachter der gegnerischen Versicherung ein!

Die häufigsten Fragen

Sichern Sie zuallererst die Unfallstelle ab, indem Sie das Fahrzeug möglichst von der Fahrbahn bewegen, das Warnblinklicht einschalten, Ihre Warnweste anziehen und ein Warndreieck aufstellen.

Als erstes ist der Notruf abzusetzen, denn umso schneller können professionelle Helfer vor Ort sein. Danach sollten Sie mit der Ersten Hilfe beginnen. Falls noch andere Personen anwesend sind, sollten Sie diese Aufgaben unter sich verteilen, sodass Notruf und Erste Hilfe gleichzeitig erfolgen können.

  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Anschrift des Fahrzeughalters (Wichtig: Wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, auch die Angaben des Fahrers notieren!)
  • Art der Unfallbeteiligung
  • Versicherung des Unfallverursachers
  • Vertragsnummer
  • Genauen Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Namen und Anschriften von möglichen Zeugen

Sie sollten auf jeden Fall die Polizei miteinbeziehen, wenn Personen durch den Unfall verletzt wurden oder zu Schaden gekommen sind. Außerdem sollte die Polizei auch bei schweren Sachschäden oder Unfallbeteiligten, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, gerufen werden.

Falls es lediglich leichte Blechschäden o.ä. ist, ist es nicht nötig die Polizei zu rufen. Jedoch ist es nicht verboten.

Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig klar ist oder z.B. Fahrer bzw. Fahrzeuge beteiligt sind, die im Ausland wohnen bzw. zugelassen sind, empfiehlt es sich ebenfalls die Polizei zu rufen.

Grundsätzlich sollten Sie die Versicherung zu informieren, wenn Sie einen Unfall hatten. Eine Informationspflicht ist bei den jeweiligen Versicherungsunternehmen in den Bedingungen vermerkt.

Wenn Sie Unfallverursacher sind sollten Sie umgehend Ihre Versicherung informieren und Schuldeingeständnisse am Unfallort vermeiden. Ihre Versicherung kümmert sich um das weitere Vorgehen.

Wenn Sie nicht Unfallverursacher sind informieren Sie Ihre Versicherung und die des Unfallverursachers über den Autounfall. Das Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers wird Ihnen die weiteren Schritte zur Regulierung Ihres Schadens mitteilen.

Achten Sie darauf, dass alle eingezeichneten Elemente gut erkennbar und unmissverständlich gekennzeichnet sind. Zeichnen Sie alle beteiligten Fahrzeuge, die Lage und Art vorhandener Verkehrsschilder und Unfallspuren so, dass eine spätere Rekonstruktion des Autounfalls durch einen Dritten möglich ist.

Ein Gutachter ist nach einem Unfall zuständig für ein Schadensgutachten des Fahrzeuges. Nach erstem Kontakt wird ein Gutachter die Ausstattung und den Schaden eines Fahrzeugs dokumentieren. Er fertigt dabei alle notwendigen Fotos selbst an. Das folgende Gutachten dient für eine allgemeine Kalkulation des Schadens und gibt eine Einschätzung über den verbleibenden Wert des Fahrzeugs ab.

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