Leistungen

Unfall- und Schadensgutachten

Laut § 249 BGB haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch auf Schadenersatz. Jegliche Kosten für ein Unfallgutachten werden nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang berechnet. Die meisten dieser Kosten werden von der Versicherung der anderen Partei übernommen.

Wir kommen auch gerne zu Ihrem Wunschort, um bei einem ersten Treffen den Schaden zu begutachten und die Daten aufzunehmen. Um den Schaden festzustellen und zu überprüfen werden wir Fotos nutzen. Für die Auskalkulierung der Kosten für eine Reparatur, Ersatzteile etc. werden professionelle Gutachterprogramme benutzt.

Wir bieten Ihnen

  •   Kostenfreies Gutachten bei Nichtverschulden
  •   Besichtigung vor Ort und Werkstatt
  •   Wir vermitteln zwischen Ihnen und dem Rechtsbestand
  •   Maximaler Schadenersatz und keine Vorkasse

Wie erreichen Sie uns?

Rufen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam einen Termin für Sie finden! Sie erreichen uns unter der Nummer +49 151 – 68 97 77 63.  Gerne können Sie auch unser Kontaktformular und unsere Mail-Adresse nutzen. Wir freuen uns auf Sie!

Wie verhaltet man sich nach einem Verkehrsunfall?
Wir geben Ihnen die wichtigsten Hinweise!