Laut § 249 BGB haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall einen Anspruch auf Schadenersatz. Jegliche Kosten für ein Unfallgutachten werden nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang berechnet. Die meisten dieser Kosten werden von der Versicherung der anderen Partei übernommen.
Wir kommen auch gerne zu Ihrem Wunschort, um bei einem ersten Treffen den Schaden zu begutachten und die Daten aufzunehmen. Um den Schaden festzustellen und zu überprüfen werden wir Fotos nutzen. Für die Auskalkulierung der Kosten für eine Reparatur, Ersatzteile etc. werden professionelle Gutachterprogramme benutzt.